Die Kanzlei leistet volle Rechtshilfe in folgenden Rechtsbereichen:
- Zivilrecht (Sachenrecht, Schuldrecht, Erbrecht, Familienrecht);
- Strafrecht (im Bereich der Verbrechen und Vergehen);
- Handelsrecht und Wirtschaftsrecht (u.a. im Bereich des intellektuellen Eigentums, des industriellen Eigentums sowie auch Urheberrechtes);
- Insolvenz- und Sanierungsrecht;
- Zwangsvollstreckung;
- Arbeitsrecht;
- Verwaltungsrecht.
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Die Rechtshilfe wird in folgender Form geleistet:
- Vertretung der Kunden im Rahmen des Gerichtsverfahrens (vor ordentlichen Gerichten und Verwaltungsgerichten, dem obersten Gericht, dem obersten Verwaltungsgericht, Staatsanwaltschaft und übrigen Verfolgungsorganen sowie auch vor Organen der öffentlichen Verwaltung;
- Vertretung der Kunden im Rahmen der außergerichtlichen Verfahren (Beteiligung an Verhandlungen, Vermittlungsverfahren);
- Erstellung der Prozeßschriftsätze (Klageschriften, Anträge, Rechtsmittel);
- Erstellung der Rechtsgutachten;
- Ausfertigung und Analysen der zivilrechtlichen Verträge;
- Rechtsberatung.
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