Medizinrecht

Medizinrecht

Recht der Patienten

Zum einen betrifft es den Bereich von Behandlungsfehlern und erstreckt sich über Kunstfehler bis hin zum echten Ärztepfusch. In jedem Fall sind immer Menschen betroffen, manchmal sogar mit ihrem Leben. In solchen Situationen, die geprägt sind von Wut oder Verzweiflung, ist ein fundiert beratender Rechtsbeistand Stütze und Hilfe zugleich. Dann lässt es sich leichter ertragen, dass ein möglicher Verursacher der Gesundheitsbeschädigung oft hart und abweisend reagiert.

Wir tragen unseren Teil dazu bei, Ihre Ungewissheit zu beseitigen. Wir erklären Ihnen, wie es beruflich und familiär weitergehen kann und wir vertreten Ihre Interessen, notfalls auch vor Gericht.

Recht der Mediziner

Zum anderen betrifft das Medizinrecht auch die Seite der Mediziner. Jeder, der im weiten Feld der Medizin tätig ist, steht täglich einer unüberschaubaren Masse an alten und neuen Gesetzen, Verordnungen und Reformen gegenüber. Sie alle zu kennen, bzw. zu berücksichtigen ist für den juristischen Laien nicht einfach. Zudem sehen sich viele Praktiker zunehmend mit anwaltlich vertretenen Patienten konfrontiert.

Daher ist eine fundierte rechtliche Beratung mit Fachwissen um den medizinischen Berufsstand unabdingbar. Wir geben Tipps vom Berufsstart an und erklären Ihnen, wie Sie Fallen umgehen, die möglicherweise Ihre berufliche Existenz gefährden können.

Wir bieten umfassende Betreuung für Unternehmen, die im Gesundheitssektor agieren, sowie für Patientenorganisationen, Personen, die Medizinberufe ausüben, Gesundheitsdienstleister, wie auch für externe Unternehmer, die direkt oder indirekt in solche Tätigkeit engagiert sind.

Unsere Beratung umfasst:

1. Optimierung und Umstrukturierung von Behandlungsanstalten

  • Optimierungsberatung bezüglich Änderungen in der Finanzierung der Gesundheitsschutzleistungen (Krankenhausbehandlung und sonstige fachliche Behandlungen);

  • umfassende Einführung von RODO-Vorschriften in Behandlungsanstalten;

  • Erarbeitung und Einführung von Umstrukturierungs- und Optimierungsszenarios bezüglich der Verschuldung von Behandlungsanstalten;

  • öffentlich-private Partnerschaft (PPP);

  • Outsourcing der Prozesse in Behandlungsanstalten.

2. Laufende Rechtsbetreuung der Behandlungsanstalten

  • Vorbereitung der Organisationsordnungen;

  • Erstellung und Vorbereitung von Dokumentenmustern, u.a. Mustern der Verträge; Zustimmungsformulare;

  • Unterstützung im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten, Vergaberechts, Gesellschaftsrechts, der Handelsverträge und Arbeitsrechts.

3. Compliance im Gesundheitsschutz

  • Audit der medizinischen Anstalten;

  • Erstellung von standardmäßigen Tätigkeitsverfahren der medizinischen Anstalten – sog. SOP’s;

  • Schulungen für Ärzte und Krankenschwestern (u.a. medizinische Kunstfehler, Kontakte zu Patienten, Vorbeugung der Korruption, Verschreiben von erstattungsfähigen Arzneimitteln).

4. Verfahren vor Verwaltungs- und Gerichtsorganen

  • Unterstützung bei Kontrollen bzw. Einholung von Verwaltungsbescheiden;

  • rechtliche Betreuung der Verfahren zur Vertragsabschluss mit dem Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ);

  • Vertretung in Zivil-, Straf- und Disziplinverfahren.

Auszeichnungen und Ehrungen
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