Honorar

Wir schlagen Ihnen folgende Abrechnungsarten der erbrachten Dienstleistungen vor

Monatspauschale

Das ist ein System, das auf der Führung der Rechtsbedienung gegen feste monatliche mit dem Kunden vereinbarte Bezahlung (Pauschale) beruht. Die Lösungen für die Unternehmer, welche einen Bedarf an fester Unterstützung im Bereich der Rechtsaspekte der Führung der wirtschaftlichen Tätigkeit fühlen.

Honorar für
Angelegenheit

Eine andere Möglichkeit ist Abschluss des individuellen Vertrages zu konkreter Angelegenheit oder ihrer Etappe. Diese Lösung wurde sowohl für institutionelle als auch individuelle Kunden geschaffen. Im Bereich dieser Dienstleitung ist die Führung der Angelegenheit von Annahme bis Beendigung ihrer konkreten Etappe oder ihrer vollständigen Beendigung.

Honorar für
Tätigkeit

Diese Abrechnungsart mit dem Kunden stützt sich auf der Vereinbarung der Entlohnung für die Ausübung einer konkreten beauftragten Tätigkeit. Wir schlagen sie für institutionelle und individuelle Kunden vor, welche die Rechtshilfe bei konkreten Rechtstätigkeiten brauchen.

Stunden
Entlohnung

Die Grundlage für die Entlohnungsbestimmung ist die für die Arbeit für den jeweiligen Kunden gewidmete Zeit. Diese Abrechnungsform ist am günstigsten für die Subjekte (am häufigsten Firmen), welche die ständige Rechthilfe im unbestimmten Ausmaß brauchen.

Erfolgsbedingte
Entlohnung

Diese Entlohnungsform wird zusammen mit der Pauschalentlohnung verwendet, die entsprechend niedriger ist. Zusätzliche Entlohnung der Kanzlei (gewöhnlich prozentig bestimmt) ist von der Gewinnung der Angelegenheit abhängig.

Auszeichnungen und Ehrungen
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